Die Nebenkosten

Für welche Nebenkosten darf ein Vermieter kassieren? Wie berechnet sich die Wohnfläche?

Hier erfahren Sie es.

Nebenkosten muss der Mieter nur dann zahlen, wenn sie im Mietvertrag stehen.

Als Nebenkosten dürfen nur folgende Punkte aufgeführt werden:

Dressler Hausverwaltung DRESSLER HAUSVERWALTUNG DRESSLER HAUSVERWALTUNG DRESSLER HAUSVERWALTUNG

Grundsteuer

» oft auch "öffentliche Lasten des Grundstücks" genannt

Wasserkosten

» Kosten für Wassergeld, die Wasseruhr, für die Wasseraufbereitungsanlage

Abwasser

» Nutzung einer Entwässerungsanlage oder Abfuhrkosten und Reinigung der hauseigenen Kläranlage

Fahrstuhl

» Kosten des Betriebsstroms, der Instandhaltung und Pflege

Straßenreinigung

» Kosten für die Säuberung der Straßen und Gewege

Müllabfuhr

» Kosten für das Abholen und Entleeren der Mülltonnen

Hausreinigung

» Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Räume, wie z. B. Flure, Waschräume etc.

Ungeziefer-bekämpfung

» Kosten für die Beseitigung von Ungeziefer

Gartenpflege

»Sach- bzw. Personalkosten für die komplette Gartenpflege

Beleuchtung

» Kosten des Stroms für gemeinsam genutzte Einrichtungen, wie z. B. Waschküchen und die Außenbeleuchtung

Schornstein

» Kosten des Schornsteinfegers, Immissionsmessungskosten

Versicherungen

» Beiträge der Gebäude-, Haftpflicht- und Glasversicherung

Hauswart

» Kosten für einen Hausmeister

Breitbandkabel

» Betriebs-, Strom- und Wartungskosten sowie beim Breitbandkabel die Monatsgebühr für die Post.

Einrichtungen

» Strom-, Reinigungs- und Wartungskosten für die Einrichtungsgegenstände

Sonstiges

»z. B. für Sauna, Schwimmbad im Haus - hier ist eine genaue Angabe des Vermieters zu machen, welche Kosten er berechnen wird.

Verteilung der Nebenkosten

  • Nebenkosten werden auf alle Mieter des Hauses umgelegt. Verteilungsschlüssel ist dabei meistens die Wohnfläche in Quadratmeter oder die Kopfzahl pro Wohnung. Wird nichts anderes konkret vereinbart, so wird die Wohnfläche genommen.
  • Eine Verteilung der Wasserkosten kann auch verbrauchsabhängig erfolgen. Dann muss jede Wohnung eine eigene Wasseruhr besitzen.
  • Die Verteilung der Heizkosten wird entweder 30 zu 70 % oder 50 zu 50 % auf die Mieter umgelegt.
  • Das bedeutet Folgendes:  Bei 30 zu 70 % werden 70 % der Heizkosten gleichmäßig auf die Mieter verteilt und die restlichen 30 % auf die Wohn- bzw. Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum.  Bei 50 zu 50 % werden 50 % der Heizkosten gleichmäßig auf die Mieter verteilt und die restlichen 50 % auf die Wohn- bzw. Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum.

Was gehört zur Wohnfläche?

  • Grundfläche von Räumen mit lichter Höhe von mind. 2 m = Anteil zu 100%
  • Grundfläche von Räumen mit lichter Höhe von mind. 1 m, aber unter 2m = Anteil zu 50%
  • Grundfläche von Räumen mit lichter Höhe unter 1 m = Anteil zu 0%
  • Grundflächen von Wintergärten, Schwimmbädern, ähnliche Räume, die nach allen Seiten geschlossen sind = Anteil zu 50 %
  • Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten oder überdachten Freisitzen, wenn sie Wohnraum darstellen = Anteil zu 50%