Die Mieterhöhung

Der Gesetzgeber hat Vorgaben erlassen, die mögliche Mieterhöhungen betreffen. Wir informieren Sie.

Dressler Hausverwaltung DRESSLER HAUSVERWALTUNG DRESSLER HAUSVERWALTUNG DRESSLER HAUSVERWALTUNG

Grund 1

» Wie viele eigene Stromkreise braucht unser Haus? Wie viele Geräte setzen wir ein, die viel Strom brauchen?

Der Vermieter darf eine Erhöhung nicht einseitig festlegen, er benötigt die Zustimmung des Mieters. Außerdem muss er sein Verlangen schriftlich mitteilen und erläutern.

 

Wichtig: Die bisherige Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung eintreten soll, mindestens 15 Monate unverändert sein (§ 558 Abs. 1 BGB). Eine solche Anpassung darf innerhalb von 3 Jahren 20% nicht überschreiten.

Grund 2

» Modernisierungen = Verbesserung der Wohnverhältnisse auf Dauer, Maßnahmen zur Energieeinsparung oder nachträgliche Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung

Umlegung der Modernisierungskosten auf die Mieter durch eine Erhöhung der Miete von 11% p.a. anteilsmäßig möglich.

 

Wichtig: Mieter müssen 3 Monate im Voraus über die Modernisierung schriftlich informiert werden.

Grund 3

» gestiegene Kapitalkosten

Achtung: nicht mehr zulässig laut neuer Mietrechtsreform